Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung für Rufnummern
Widerrufsrecht
Der Erwerb einer Rufnummer auf einer physischen SIM-Karte ist vom gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
Begründung
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Nach Zuteilung und Aktivierung kann die Rufnummer nicht erneut vergeben werden, eine Rücknahme ist daher objektiv unzumutbar.
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Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, weil die Dienstleistung vollständig erbracht wird und der Kunde ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat.
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Ergänzend ist § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB (individuelle Auswahl) analog anwendbar, da die Rufnummer einmalig zugeordnet wird.
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